in der gesamten Anlage ist Leinenpflicht
Liebe Hundebesitzer
bitte seinen sie so lieb und denken daran ein Hund schläft nicht im Bett und auf der Couch.
Hunde dürfen vom 01.05. bis 30.09. nur an den mit Schildern gekennzeichneten Strandabschnitten mitgenommen werden. In der Zeit von Oktober bis April können Sie Ihren Hund im gesamten Strandgebiet Warnemündes mitnehmen. Eine Ausnahme bilden Blindenhunde.
Die Strandzugänge 32 und 33 sowie 36 und 37 in Diedrichshagen und östlich der Hohen Düne die Zugänge 10, 11 und 12 sind Hundestrände. Am Strandzugang 14 (östliche und westliche Seite etwa 20 Meter), können Sie einen Strandkorb mieten (Tiere müssen angeleint sein und dürfen sich maximal zwei Meter vom Strandkorb entfernt aufhalten).
Es besteht Leinepflicht am Hauptbadestrand von der Westmole bis Strandaufgang 21. Zudem sind im Naturschutzgebiet die Hunde ganzjährig an der Leine zu führen und Jagd auf Wasservögel zu vermeiden. Hundekot muss entfernt werden.
(Quelle: http://www.ostsee.de/warnemuende/strand.html (externer Link))